Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes,
der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellt auf
Antrag einzelfallbezogene Auswertungen in anonymisierter und aggregierter Form. Solche
Auswertungen oder Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Öffentlich bestellte und vereidigte oder nach DIN EN 45013 zertifizierte Sachverständige für
Grundstückswertermittlung können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zur Begründung ihrer
Gutachten beantragen,
wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann
grundstücksbezogen erteilt werden. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW).
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